Unfallverhütungsvorschriften
Die Berufsgenossenschaft hat die Aufgabe Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.
Die Berufsgenossenschaft ist der Träger für die Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie für den technischen Arbeitsschutz.
Arbeitsverfahren sowie die technischen Anforderungen an Maschinen sind in den Verhaltensvorschriften beschrieben.
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