Angebot
Nachdem eine Anfrage gestellt wurde, erhält man einen Angebot. Allerdings kann man Angebote auch anders erhalten. Durch z.B. öffentlich Medien (Fernsehe, Zeitung, Radio).
Diese Angebote sind vollkommen unverbindlich. Grundsätzlich unterscheidet man einen Angebot zwischen verbindlich und unverbindlich. Verbindlich bedeutet das die Ware für diesen Preis verkaufen werden muss. Unverbindlich bedeutet hingegen das der Verkäufer z.b den Preis ändern kann.
Es gibt bei einem Angebot Freizeichnungsklausel. Bei diesen Freizeichnungsklausel wird eine Angebot flexibler und ist nicht mehr komplett verbindlich. Eine Freizeichnungsklausel lautet z.B.: „So Lange der Vorrat reicht“.
Wenn die Ware ausverkauft ist, dann ist der Verkäufer nicht an seinen Angebot gebunden.
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