Abfallgesetz
Bei dem deutschen Abfallgesetz wird eine Priorität fest gelegt.
Diese Priorität soll nach dem Abfallgesetz angestrebt bzw. durchgeführt werden.
- Vermeidung (möglichst Abfall vermeiden)
- Verwertung (Verpackung wieder verwenden)
- Beseitigung (Ordnungsgemäß Entsorgen)
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