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Abfallgesetz

Bei dem deutschen Abfallgesetz wird eine Priorität fest gelegt.
Diese Priorität soll nach dem Abfallgesetz angestrebt bzw. durchgeführt werden.

  • Vermeidung (möglichst Abfall vermeiden)
  • Verwertung (Verpackung wieder verwenden)
  • Beseitigung (Ordnungsgemäß Entsorgen)

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